Stimmen Sie am 29. November JA zum kantonalen Polizeigesetz – Sicherheit mit Augenmass

    Wollen wir verhindern, dass Menschen Opfer von schweren Straftaten werden? Falls ja, müssen wir der Polizei die geeigneten Instrumente zur Verfügung stellen, damit sie ihre primäre Aufgabe wahrnehmen kann, nämlich Straftaten zu verhindern.

    (Bild: pixabay)

    Mit der verdeckten Fahndung und der verdeckten Vorermittlung sollen schwere Verbrechen wie Menschenhandel, Kindsmissbrauch, Drogenhandel usw. verhindert werden. Ereignisse, mit denen der «unbescholtene Bürger» gar nie in Kontakt kommt, es sei denn, als Opfer. Männer, die Minderjährige in Chats zu einem Treffen überreden wollen, um sie dann zu missbrauchen, machen das nicht auf öffentlichen Seiten, sondern in geschlossenen Chaträumen. Dort hat die Polizei bis jetzt keine Möglichkeit, eine verdeckte Fahndung durchzuführen, sich z.B. als Anna 14 auszugeben, um dann den potentiellen Täter in der realen Welt abzufangen. Auch grosse Drogengeschäfte oder Menschenhandel finden nicht auf offener Strasse statt, sondern in einer privaten Umgebung. Mit der vom Gericht anzuordnenden verdeckten Vorermittlung kann die Polizei sich unter falscher Identität Zugang zu solchen Organisationen verschaffen und schlimmste Verbrechen verhindern. Mit dem angepassten Polizeigesetz werden moderne und rechtsstaatliche Instrumente eingeführt, welche nicht unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betreffen. Den Menschen, die schwere Verbrechen ausüben wollen, verdirbt es aber das Geschäft. Und das ist richtig so!

    Mehr Sicherheit mit Augenmass für uns alle, deshalb JA zum Polizei­gesetz!

    Nadine Vögeli,
    Präsidentin Verband solothurnisch-­kantonaler Polizei-Beamten,
    Kantonsrätin SP, Hägendorf

    Vorheriger ArtikelAls Löwe in der Löwengrube: Ein Blick hinter die Kulissen der TV24- Gründershow
    Nächster ArtikelWeiterbildungsbranche 2021